18. März 2022

Änderungen der 32. Corona-Bekämpfungsverordnung

Seit dem 18. März gilt eine neue Corona-Bekämpfungsverordnung, die weitere Lockerungen mit sich bringt.

Eine Übersicht über die wichtigsten Neuerungen:

  • Das Abstandsgebot fällt weg
  • Maskenpflicht besteht weiterhin dort, wo sie angeordnet wird
  • Zusammenkünfte und Versammlungen: Die Kontaktbeschränkungen für nicht-immunisierte Personen im öffentlichen Raum fallen weg

Für die Gastronomie und Hotels sowie Beherbergungsbetriebe gelten weiterhin die bisherigen Regelungen (3G-Regelung).

  • Veranstaltungen bis 2000 Teilnehmer (3G-Regelung): Keine Änderung gegenüber der vorherigen Regelung
  • Veranstaltungen innen mit mehr als 2000 Teilnehmern (2G-Regelung): Die Begrenzung der Zuschauerzahl fällt weg. Die übrigen Regelungen bleiben wie bisher.
  • Veranstaltungen außen mit mehr als 2000 Teilnehmern (2G-Regelung): Die Begrenzung der Zuschauerzahl fällt weg. Die übrigen Regelungen bleiben wie bisher.

In den übrigen Bereichen von Kultur und Freizeit bestehen die bisherigen Regelungen, die für den Tourismus relevant sind, fort.

Die aktuellen Regelungen haben eine Laufzeit bis einschließlich 2. April 2022. Ausführliche Informationen zu den Regelungen gibt es hier.




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