15. Mai 2020

Übersicht: Stufenkonzept für Lockerungen mit Vorsicht

Das Land Rheinland-Pfalz hat für die Lockerungen aus dem Corona-Shutdown ein Stufenkonzept erarbeitet. In den Bereichen Wirtschaft, Kultur und Veranstaltungen ist unter anderem folgendes Vorgesehen:

  • Die Gastronomie ist ab dem 13. Mai mit Auflagen und ohne Nutzung der Barbereiche geöffnet
  • Hotels und Ferienwohnungen sind derzeit noch für touristische Reisen geschlossen und werden ab dem 18. Mai unter Auflagen geöffnet
  • Das Camping wird ab dem 13. Mai für Dauercamper und ab dem 18. Mai für weitere Camper unter Auflage einer eigenen Sanitäranlage des Benuzters wieder geöffnet. Ab dem 10. Juni wird es auch ohne eigene Sanitäranlage des Benutzers möglich sein, zu campen
  • Reisebus- und Schiffsreisen sowie Gruppenfreizeiten sind derzeit nicht möglich, aber können ab dem 24. Juni mit Auflagen wiederaufgenommen werden. Hier gilt es bei der Zielauswahl, die Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes sowie die Einschränkungen des Reiseverkehrs zu berücksichtigen
  • Museen, Gedenkstätten, Galerien, Schlösser und Ausstellungen sind seit dem 11. Mai unter Auflagen wieder geöffnet
  • Kinos sind derzeit geschlossen und können ab dem 27. Mai mit Auflagen wieder öffnen
  • Freibäder sind derzeit geschlossen und öffnen mit Auflagen am 27. Mai
  • Hallenbäder, Saunen und Wellnessbereiche sind derzeit geschlossen. Eine Wiedereröffnung ist am 10. Juni mit Auflagen möglich
  • Freizeitparks sind derzeit geschlossen und können ab dem 10. Juni wieder öffnen
  • Derzeit sind Außenanlagen von Tierparks und Zoos mit Auflagen geöffnet. Ab dem 10. Juni wird es auch möglich sein, die Innenbereiche zu öffnen

Eine vollständige Übersicht der nächsten Schritte finden Sie hier: https://corona.rlp.de/de/themen/zukunftsperspektive-rheinland-pfalz/, den Stufenplan als Tabelle finden Sie hier: https://corona.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Corona/Tabelle_Rheinland-Pfalz_Presseexemplar_13052020.pdf. Welche Auflagen bezüglich Hygiene- und Schutzmaßnahmen für Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe jetzt gelten, finden Sie hier.

Quelle: Zukunftsperspektive Rheinland-Pfalz




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