26. Mai 2020

Erleichterungen für Gastronomie – Hygienekonzept aktualisiert

Ab morgen gilt die neue 8. Corona-Bekämpfungsverordnung. Sie enthält auch Erleichterungen für die Gastronomie. Das hat Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing mitgeteilt. Die gemeinsam mit den Branchen-Verbänden erarbeitete Handreichung zu Hygieneregeln für Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe wurde entsprechend aktualisiert.

“Mit Blick auf die positive Entwicklung der Infektionszahlen können wir zwei Wochen nach Öffnung der Gastronomie-Betriebe behutsam weitere Lockerungen ermöglichen”, sagte Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing. “Die Handreichung zur Information der Branche haben wir entsprechend aktualisiert.”

Nach der neuen 8. Corona-Bekämpfungsverordnung ist der Thekenverkauf unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln erlaubt. Buffets wie beispielsweise beim Frühstück in Hotels können wieder angeboten werden, wenn die Speisenabgabe über Service-Personal erfolgt (“bedientes Buffet”). Auch Biergärten können wieder über ihre Theken verkaufen. Zudem dürfen Gastronomie-Betriebe bis 22.30 Uhr öffnen und auch die Begrenzung von sechs Personen an Tischen im Außenbereich entfällt.

Alle übrigen Regelungen bleiben unberührt. Demnach gilt beispielsweise weiterhin die Zuordnung der Gäste an Tische (“Wait to be seated” o.ä.) und die Aufnahme der Kontaktdaten.

Die aktuelle Handreichung finden Sie hier: https://mwvlw.rlp.de/fileadmin/mwkel/Corona/2020.05.26_Hygieneregeln_Gastronomie.pdf

Wissing erinnerte daran, dass der Gesundheitsschutz nach wie vor Priorität habe. Die Lockerungen seien zum jetzigen Zeitpunkt aber möglich und damit auch nötig. Die Landesregierung bewerte die Situation stetig. Ein verändertes Infektionsgeschehen müsse dazu führen, bestehende Regelungen anzupassen. “Wir wollen unseren Unternehmen eine Perspektive geben, aber dies kann und darf nicht zulasten der Gesundheit unserer Bürgerinnen und Bürger gehen”, unterstrich Wissing.

Die zu Grunde liegende 8. Corona-Bekämpfungsverordnung gilt ab 27. Mai. Sie finden Sie hier: https://corona.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Corona/8._Bekaempfungsverordnung/8._CoBeLVO.pdf

Quelle: Pressemitteilung des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau RLP vom 26.05.2020




Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert