30. Januar 2021

Gastgewerbe: Förderprogramm stärkt rheinland-pfälzischen Tourismus

Mit zwei neugestalteten Förderprogrammen stärkt Rheinland-Pfalz Investitionen in die touristische Infrastrutkur und in Betriebe. 29 Millionen Euro aus dem Corona-Sondervermögen stehen dafür bereit. Die Fördersätze wurden erhöht, der Kreis der Anspruchsberechtigten erweitert und die Richtlinien verschlankt. Damit soll die Wettbewerbsfähigkeit der rheinland-pfälzischen Tourismusbranche erhöht werden.

Das “Sonderprogramm Gastgewerbe” richtet sich an Hotels, Pensionen, Restaurants und Campingplätze. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen, die nach der Investition mindestens zehn Zimmer anbieten. Neu hinzugekommen sind Restaurants mit herkömmlicher Bedienung außerhalb von Verkehrsmitteln, in denen dann mindestens zehn Tische zur Verfügung stehen sowie Campingplätze mit mindestens zehn Stellplätzen und in der Folge zeitgemäßen sanitären Einrichtungen.

Gefördert werden Investitionen in die Neuerrichtung sowie in die Erweiterung bestehender gastgewerblicher Betriebe. Dies umfasst neben dem Ausbau der Kapazitäten auch eine Angebotsumstellung oder -erweiterung oder etwa die Neugestaltung des Betriebsprozesses. Das Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 100.000 Euro, der maximale Zuschuss bei 800.000 Euro. Die Zuschusshöhe liegt je nach Betriebsgröße bei zehn oder zwanzig Prozent der förderfähigen Investitionssumme. Die Antragsstellung erfolgt bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).

Ein Informationsblatt zum Sonderprogramm Gastgeber können Sie unter folgendem Link einsehen: https://mwvlw.rlp.de/fileadmin/mwkel/Abteilung_3/Tourismus/Infoblatt_Sonderprogramm_Gastgewerbe.pdf

Bei Interesse steht Ihnen die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Vulkaneifel gerne beratend zur Seite. Wenden Sie sich dazu an Judith Klassmann-Laux, Tel. 06592 93 32 05 oder judith.klassmann-laux@wfg-vulkaneifel.de.

Foto: © Pixabay

 




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