1. August 2020

Wissing: Hilfsprogramm für Reisebusunternehmen startet

Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing weist auf den Start des Hilfsprogramms für Reisebusunternehmen hin. Anträge können ab heute, 24. Juli 2020, beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) als zuständige Bewilligungsbehörde gestellt werden. Der Minister sieht darin eine wichtige Hilfe für die schwer getroffene Branche.

„Ich begrüße, dass das vom Bund angekündigte Hilfsprogramm für die schwer getroffene Reisebusbranche jetzt startet“, sagte der rheinland-pfälzische Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing. „Der Lockdown kam für die Reisebusunternehmen einer Betriebsschließung gleich, und das für einen sehr langen Zeitraum. Sie benötigen besondere Unterstützung“, so Wissing.

Reisebusreisen waren zur Eindämmung der Pandemie von März bis einschließlich Mai bundesweit verboten. Darauf hatten sich Bund und Länder verständigt.

Reisebusunternehmen können ab 24. Juli 2020 Anträge beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) stellen. Mit dem Hilfsprogramm können Vorhalte- und Vorleistungskosten der Reisebusunternehmen, die zwischen dem 17.03.2020 und 30.06.2020 angefallen sind, finanziert werden, d.h. fortlaufende Kosten bestehender Kredit-, Leasing- oder Mietverträge für die Anschaffung moderner Reisebusse (Euro V oder besser) sowie Vorleistungskosten z.B. für Reisekataloge oder Werbeanzeigen. Der Bund stellt insgesamt 170 Millionen Euro bereit.

Eckpunkte der Finanzierungsregelung des Bundes
• Anträge können elektronisch bis zum 30.09.2020 beim BAG gestellt werden. Die Antragsformulare können ab dem 24.07.2020 auf der Internetseite des BAG heruntergeladen werden: www.bag.bund.de.
• Bewilligungsbehörde ist das Bundesamt für Güterverkehr (BAG).
• Die Hilfen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse in Form von Billigkeitsleistungen gewährt.
• Ausgleichbar sind sogenannte Vorhaltekosten. Das sind fortlaufende Tilgungs- oder Leasingraten für die Anschaffung der Reisebusse vor der Corona-Pandemie sowie „Vorleistungskosten“ z.B. für Reisekataloge oder Werbeanzeigen.
• Berücksichtigt werden neue oder gebrauchte Busse mit der Schadstoffklasse Euro V oder besser.
• Der Höchstbetrag liegt bei 26.334 Euro pro Bus. Doppelförderungen sind mit Blick auf andere COVID-19-bedingte Unterstützungsleistungen ausgeschlossen.

Informationen zum Antragsverfahren finden Sie hier.

Nicola Diehl, Pressesprecherin
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Tel. 06131/16-2220




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