7. April 2020

Land erhöht Bürgschaftsrahmen auf 100 Prozent

Das Land Rheinland-Pfalz wird den Bürgschaftsrahmen für das Sofortdarlehen des Landes aus dem “Zukunftsfonds Starke Wirtschaft Rheinland-Pfalz” von 90 auf 100 Prozent erhöhen, sobald die dafür erforderliche Genehmigung der EU-Kommission vorliegt. Dies haben Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing und Finanzministerin Dorin Ahnen nach der Sitzung des Ministerrats bekanntgegeben.

“Die Landesregierung hat die Erhöhung des Bürgschaftsrahmens auf 100 Prozent beschlossen. Damit stellen wir sicher, dass die Hausbanken Darlehen schnell und mit geringem Aufwand vergeben können. Mit der Kombination aus Sofortdarlehen und Zuschuss für Unternehmen bis zu 30 Beschäftigten unterstützt die Landesregierung gezielt ein Gros unseres Mittelstandes. Der “Zukunftsfonds Starke Wirtschaft Rheinland-Pfalz” erhält mit der Haftungsfreistellung der Hausbanken einen zusätzlichen Schub” sagten Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing und Finanzministerin Doris Ahnen.

Der Bürgschaftsrahmen von 100 Prozent wird durch die Notifizierung des Hilfsprogramms bei der EU-Kommission künftig möglich.

Zugleich begrüßten Wissing und Ahnen das vom Bundeskabinett beschlossene Sonder-Kreditprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), den “KfW Sofortkredit 2020”. “Die Bundesregierung schließt mit dem KfW-Sofortkredit eine Lücke in den Hilfsprogrammen und unterstützt nun auch die größeren Unternehmen bis zu 50 Beschäftigten und darüber hinaus, die bis zur Corona-Pandemie auf einer wirtschaftlich gesunden Basis standen”, sagten Wissing und Ahnen. “Die Soforthilfen von Bund und Land ergänzen sich nun optimal und stellen für jede Betriebsgröße Instrumente zur Unterstützung zur Verfügung”, so Wissing und Ahnen abschließend.

Die Unterstützung im Überblick

Soforthilfe des Bundes

  • Unternehmen bis 5 Beschäftigte: bis zu 9000 Euro
  • Unternehmen bis 10 Beschäftigte: bis zu 15000 Euro

Zukunftsfonds Starke Wirtschaft Rheinland-Pfalz: ergänzt das Bundesprogramm mit jeweils 10000 Euro Sofortdarlehen für Unternehmen bis zu 10 Beschäftigte und erweitert die Unterstützung auf Unternehmen bis 30 Beschäftigte: 30000 Euro Sofortdarlehen + 9000 Euro Zuschuss. Das Land übernimmt hier eine Haftungsfreistellung von 100 Prozent.

Programmdarlehen der ISB zur Abdeckung des unmittelbaren Finanzierungsbedarfs (Betriebsmittel). Die Programmdarlehen richten sich an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, KMU sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler.

Diese Programmdarlehen sind:

  • Unternehmerkredit RLP
  • ERP-Gründerkredit RLP
  • Aus- und Weiterbildungskredit RLP
  • Betriebsmittelkredit RLP

Bei den Programmdarlehen werden im Zuge der aktuellen Krise auch bei Darlehen ohne Haftungsfreistellung auf formlosen Antrag der Hausbank Tilgungsaussetzungen (zunächt bis zum Jahresende) gewährt.

Bürgschaften

Bürgschaftsrahmen

Der Bürgschaftsrahmen des Landes Rheinland-Pfalz wurd eum 2,2 Milliarden auf 3 Milliarden Euro aufgestockt. Damit ist sichergestellt, dass alle Bürgschaftsanfragen bei Vorliegen der Voraussetzungen kurzfristig zugesagt werden können.

Höhere Landesabsicherung bis 90 Prozent

Das Land hat die maximale Absicherung erhöht: ISB-Bürgschaften und Landesbürgschaften können unter den Voraussetzungen der “Bundesregelung Bürgschaften 2020” mit bis zu 90% der Kreditsumme abgesichert werden.

“Express-Bürgschaften”

Die Bürgschaftsbank kann Bürgschaftsentscheidungen bis zu einem Betrag von 250.000 Euro in einem vereinfachten Verfahren sehr kurzfristig eigenständig treffen.

Höhere Bürgschaften der Bürgschaftsbank bis 2,5 Millionen Euro

Der Höchstbetrag wurde von 1,25 auf 2,5 Millionen Euro pro Einzelfall angehoben. Bund und Länder übernehmen dabei anteilig einen Teil des Risikos der Bürgschaftsbank durch Rückbürgschaften. Die Bürgschaftsquote beträgt hier bis zu 80% der Kreditsumme.

ISB-Bürgschaften bis zu 5 Millionen Euro

Größere Bürgschaften über 2,5 Millionen Euro werden entweder von der Investitions- und Strukturbank Rheinland_pfalz (ISB) oder dem Land übernommen. Der Höchstbetrag für ISB-Bürgschaften wurde von bisher 3,5 Millionen Euro auf 5 Millionen Euro pro Einzelfall erhöht. Bürgschaften ab 5 Millionen Euro werden als Landesbürgschaften vergeben.

Steuerliche Maßnahmen

Unternehmen können bei Ihrem Finanzamt Anträge stellen auf die Herabsetzung von Vorauszahlungen sowie auf Billigkeitsmaßnahmen, wie zum Beispiel Stundung oder Erlass der Steuerforderung oder Vollstreckungsaufschub.

Kurzarbeitergeld

Die Bundesregierung hat Zugang zu Kurzarbeitergeld erleichtert. Unternehmen müssen die Kurzarbeit erst bei der Arbeitsagentur anzeigen und danach den Antrag stellen. Nähere Informationen gibt die Bundesanstalt für Arbeit.

Quelle: Pressedienst Ministerium




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