12. Mai 2021

Touristisches Reisen in Rheinland-Pfalz ab heute wieder möglich

Ab sofort ist touristisches Reisen in Rheinland-Pfalz mit Einschränkungen wieder möglich. Mit dem “Perspektivplan Rheinland-Pfalz” beginnt ab heute ein abgestuftes Konzept von Öffnungsstrategien.

Christi Himmelfahrt: Stufe 1 für Handel, kontaktarmen Urlaub und mehr Sport

In Kreisen und kreisfreien Städten, die fünf Tage in Folge eine Inzidenz von unter 100 aufweisen und in denen die Bundesnotbremse nicht greift, kann der gesamte Handel von Mittwoch, 12. Mai an, wieder öffnen. Das ist mit jetzigem Stand in allen drei Landkreisen des GesundLand Vulkaneifel – Cochem-Zell, Bernkastel-Wittlich sowie der Vulkaneifelkreis – der Fall. Es gelten die gleichen Bedingungen wie aktuell in Lebensmittelgeschäften.

Zudem wird kontaktarmer Urlaub möglich. Übernachtungen in Ferienwohnungen und in Wohnmobilen und Wohnwagen mit eigenen sanitären Anlagen sind dann wieder erlaubt. Übernachtungen in Hotels sind auch “kontaktarm” möglich, wenn z.B. Frühstück auf dem Zimmer und ein eigenes Bad angeboten wird. Für den Aufenthalt ist eine Testung bei Anreise und danach alle 48 Stunden notwendig.

Kontaktarmer Urlaub wird unter folgenden Voraussetzungen zulässig:

  1. Hotels, Hotels garnis, Gasthöfe, Gästehäuser und ähnliche Einrichtungen,
  2. Ferienhäuser, Ferienwohnungen, Privatquartiere und ähnliche Einrichtungen
  3. Jugendherbergen, Familienferienstätten, Jugendbildungsstätten, Erholungs-, Ferien- und Schulungsheime, Ferienzentren und ähnliche Einrichtungen,
  4. Campingplätze, Reisemobilplätze, Wohnmobilstellplätze und ähnliche Einrichtungen

dürfen unter folgenden Maßnahmen öffnen:

  • Die zur Beherbergung dienenden Wohneinheiten müssen jeweils über eigene sanitäre Einrichtungen verfügen
  • sämtliche Gemeinschaftseinrichtungen sind geschlossen
  • Angebote von Sport- und Freizeitaktivitäten, Wellnessangebote sowie Gruppenangebote mit Freizeitcharakter sind nicht zulässig
  • Ein Hygienekonzept wird vorgehalten
  • Es besteht eine Testerfordernis für die unter Punkt 1 (Hotels etc.) und Punkt 3 (Jugendherbergen etc.) genannten Betriebe. Der Test darf bei Anreise max. 24 Stunden alt sein und bei längeren Aufenthalten ist eine Nachtestung nach weiteren 48 Stunden nötig
  • Darüber hinaus muss eine Kontakterfassung erfolgen und Abstandsregeln sind einzuhalten. Es gilt Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Räumen
  • Für die Bewirtung von Geschäftsreisenden gelten nun die allgemeinen Regeln, d.h. z.B. Frühstück auf dem Zimmer
  • Außengastronomie ist erlaubt mit Testerfordernis wie bisher

Pfingsten: Stufe 2 für Hotelübernachtungen und Kultur

Rechtzeitig zu Pfingsten sind ab dem 21. Mai auch kulturelle Veranstaltungen und Zuschauer beim Sport jeweils im Freien mit Test erlaubt. Bei einer Inzididenz von unter 50 sind Innengastronomie und Kultur innen wieder möglich mit Abstand, Test und Maske.

Fronleichnam: Stufe 3 für Freibäder, Kultur und Gastro Innen

Die dritte Stufe des Perspektivplans sieht zu Fronleichnam ab dem 2. Juni die Öffnung der Hotels insgesamt mit Test und von Freibädern vor. Auch Innengastronomie und kulturelle Angebote im Innenbereich wie Theater, Opernhäuser, Kinos und Museen sind mit negativem Testergebnis wieder überall dort geöffnet, wo die Bundesnotbremse nicht greift. Außerdem können Hotels dann auch wieder gastronomische Angebote vorsehen.

Quellen: https://corona.rlp.de/de/aktuelles/detail/news/News/detail/perspektivplan-rheinland-pfalz-und-buendnis-fuer-sicheres-oeffnen-schaffen-hoffnung-fuer-maifeiertage-un/ und https://www.ihk-trier.de/ihk-trier/Integrale?SID=B17AC905A2EAD5016115C3557B123067&MODULE=Frontend&ACTION=ViewPage&Page.PK=2610




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