22. Januar 2021

Aktuelle Corona-Hilfen auf einen Blick

Mit der Verlängerung des Lockdowns gibt es derzeit unter anderem die folgenden Hilfsinstrumente des Bundes zum Ausgleich der wirtschaftlichen Folgen:

  • November-/Dezemberhilfe (außerordentliche Wirtschaftshilfe)
  • Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen:
  • Überbrückungshilfe I (Fördermonate Juni bis August 2020, ausgelaufen)
  • Überbrückungshilfe II (Fördermonate September bis Dezember 2020)
  • Überbrückungshilfe III (Fördermonate November 2020 bis Juni 2021)

Die folgende Grafik stellt den Zusammenhang der Überbrückungshilfe III und der November-/Dezemberhilfe dar:

Grafik Aktuelle Corona-Hilfen auf einen Blick

© Bundesministerium der Finanzen

Eine Doppelförderung bei diesen Instrumenten ist ausgeschlossen. Daher sind Unternehmen, die November- bzw. Dezemberhilfe erhalten haben, für diese beiden Monate nicht antragsberechtigt, Leistungen nach der Überbrückungshilfe II für diese Monate werden angerechnet.

Unter den folgenden Links finden Sie die aktuellen Informationen zur Überbrückungshilfe III:

Bitte achten Sie dabei stets auf den aktuellen Stand der Informationen.

Quelle: Tourismus- und Heilbäderverband Rheinland-Pfalz e.V.

Foto: © Pixabay




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