26. November 2020

IHK Trier: Novemberhilfen jetzt beantragen

Ab sofort ist der Antrag zur Novemberhilfe auf dieser Seite möglich. Dazu die Eckpunkte:

Außerordentliche Wirtschaftshilfe – Novemberhilfe

  • Antragsberechtigt sind die von den temporären Schließungen betroffenen Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen. Hotels sind auch antragsberechtigt. Ebenfalls antragsberechtigt sind Unternehmen, die indirekt stark betroffen sind.
  • Es werden Zuschüsse pro Woche der Schließung der Hotels in Höhe von 75 % des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes im November 2019 gewährt. Falls keine Umsätze im November 2019 vorliegen, gibt es Alternativen (siehe FAQs).
  • Andere staatliche Leistungen wie z.B. Überbrückungshilfe oder das Kurzarbeitergeld werden auf die Novemberhilfe angerechnet. Reine Liquiditätshilfen, wie zum Beispiel rückzahlbare KfW-Kredite, werden nicht angerechnet.
  • Umsätze, die im November 2020 trotz der grundsätzlichen Schließung gemacht werden (wie z.B. geschäftliche Übernachtungen), werden bis zu einer Höhe von 25 % des Vergleichsumsatzes im November 2019 nicht angerechnet. Um eine Überförderung von mehr als 100 Prozent des Vergleichsumsatzes zu vermeiden, erfolgt bei darüber hinausgehenden Umsätzen eine entsprechende Anrechnung.
  • Für Restaurants gilt eine Sonderregelung, wenn sie Speisen im Außer-Haus-Verkauf anbieten. Hier wird die Umsatzerstattung auf 75% der Umsätze im Vergleichszeitraum 2019 auf diejnigen Umsätze begrenzt, die damals dem vollen Mehrwertsteuersatz unterlagen, also die im Restaurant verzehrten Speisen und entsprechenden Getränke. Damit werden die Umsätze des Außer-Haus-Verkaufs – für die der reduzierte Mehrwertsteuersatz gilt – herausgerechnet. Im Gegenzug werden diese Umsätze des Außer-Haus-Verkaufs während der Schließungen von der Umsatzanrechnung ausgenommen, um eine Ausweitung dieses Geschäfts zu begünstigen.
  • Die Antragstellung erfolgt elektronisch durch einen prüfenden Dritten (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Rechtsanwälte) über die Überbrückungshilfe-Plattform. Soloselbstständige können bis zu einem Förderhöchstsatz von 5.000 Euro den Antrag selbst stellen – ohne prüfenden Dritten, sofern sie bisher noch keinen Antrag auf Überbrückungshilfe gestellt haben. Zwingend erforderlich für die Authentifizierung im Direktantrag ist ein ELSTER-Zertifikat.
  • Soloselbstständige erhalten eine Abschlagszahlung von bis zu 5.000 Euro, andere Unternehmen erhalten bis zu 10.000 Euro.

Weitere Informationen finden Sie auf der Überbrückungshilfe-Plattform.

Um Sie bei der inhaltlichen Abwägung der mitunter sehr komplexen Vollzugshinweise bestmöglich zu Unterstützen, bietet die IHK Trier mehrere Online-Informationsveranstaltungen zur Novemberhilfe an:

  • Freitag, 27.11. – 14 Uhr und 16 Uhr
  • Montag, 30.11. – 12 Uhr und 14 Uhr
  • Dienstag, 1.12. – 10 Uhr

Die ca. einstündigen Veranstaltungen, die sowohl an mehreren Tagen als auch zu unterschiedlichen Uhrzeiten angeboten werden, sind inhaltsgleich. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos.

Aufgrund technischer Restriktionen ist die Teilnehmerzahl pro Veranstaltung leider begrenzt. Eine verbindliche Anmeldung ist daher erforderlich.

Anmeldung hier.

Quelle: IHK Newsletter vom 25. November 2020

 




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