10. Juni 2020

Weitere Lockerungsmaßnahmen mit der 9. Corona-Bekämpfungsverordnung

Ab dem 10. Juni 2020 tritt in Rheinland-Pfalz die 9. Corona-Bekämpfungsverordnung (9. CoBeLVO) in Kraft. Gegenüber der derzeit gültigen 8. Corona-Bekämpfungsverordnung sind weitere Lockerungsmaßnahmen vorgesehen.

  • Früher als geplant werden Bus- und Schiffsreisen wieder erlaubt. Diese sind unter den Bedingungen des ÖPNV möglich, also mit Abstandsregeln und wo nicht möglich, mit klarer Maskenpflicht.
  • Als weitere Neuerung kommt hinzu, dass sich zu jedem Anlass bis zu zehn Personen treffen dürfen, egal aus wie vielen Hausständen. Ebenfalls erlaubt Treffen von mehr als 10 Personen, wenn diese aus maximal zwei Hausständen kommen.
  • Ohne feste Sitzplätze gilt die nun einheitliche Regel bzw. Begrenzung: eine Person pro 10 Quadratmeter.
  • Ebenfalls neu: bei Außenveranstaltungen und Veranstaltungen in Innenräumen, wie Gottesdiensten, Theater, Kinos, muss am Platz selbst keine Maske mehr getragen werden.
  • Die Reservierungspflicht in der Gastronomie wird aufgehoben, die Notwendigkeit der Kontakterfassung bleibt bestehen, die Schließzeit der Gastronomie wird unter Beachtung der sonstigen Sperrzeiten bis 24 Uhr ausgedehnt.
  • Öffnung von Freizeitparks, Hallenbädern, Sauna und Wellnessangeboten, Veranstaltungen innen bis 75 Personen

(Quelle: Landesregierung Rheinland-Pfalz, 05.06.2020)

Zu  den Lockerungen gehören ebenfalls:

  • Camping – Sanitäre Anlagen: ab dem 10.06. könne auch mobile Unterkünfte ohne sanitäre Anlagen Campingplätze wieder nutzen. Dazu gehören auch Zelte.
  • Die Nutzung sanitärer Einrichtungen z. B. auf Campingplätzen ist ab dem 10.06 wieder möglich
  • Anzahl der Personen in einer Beherbergungseinheit:  ab dem 10.06  können bis zu 10 Personen (auch aus mehreren Hausständen) oder Personen aus maximal zwei Hausständen (auch mehr als 10 Personen) eine Beherbergungseinheit beziehen.

Bitte prüfen Sie in jedem Fall, ob für Ihr spezifisches Angebot / Betriebsart ggf. weitere Anforderungen und Schutzmaßnahmen zu berücksichtigen sind, die hier nicht aufgeführt sind. Beachten Sie ebenfalls auf jeden Fall die spezifischen Hygienekonzepte, die ggf. für Sie zutreffend sind. Die Hygienekonzepte finden Sie hier:

https://corona.rlp.de/de/themen/hygienekonzepte/

Die 9. Corona-Bekämpfungsverordnung und weitere Ausführungen und Anforderungen finden Sie hier:

https://corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen/

Beachten Sie bitte unbedingt, dass die oben genannten Lockerungen erst ab dem 10.06.2020 mit Inkrafttreten der 9. CoBeLVO  Gültigkeit erlangen. Bis zum 09.06.2020 sind die aktuellen Anforderungen zu berücksichtigen. Bitte achten Sie immer auf die aktuellste Fassung. Abweichend von den genannten Regelungen kann es von den zuständigen Behörden vor Ort strengere Anforderungen geben, die ggf. zu beachten sind.




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