7. April 2020

Wissing: Anträge für „Zukunftsfonds Starke Wirtschaft Rheinland-Pfalz“ können gestellt werden

Das Land ergänzt die Soforthilfen des Bundes über den „Zukunftsfonds Starke Wirtschaft Rheinland-Pfalz“. Damit erhalten in Rheinland-Pfalz auch Unternehmen mit bis zu 30 Beschäftigten Liquiditätshilfen. Zudem können kleine Betriebe bis 10 Mitarbeiter Darlehen in Anspruch nehmen. Anträge können ab sofort über die Hausbank bei der ISB gestellt werden. Das hat Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing mitgeteilt.

„Mit dem ‚Zukunftsfonds Starke Wirtschaft Rheinland-Pfalz‘ stehen umfassende Hilfen für die mittelständische Wirtschaft im Land bereit. Das Landesprogramm ergänzt die Bundeshilfen auf sinnvolle Art und Weise. Wir stellen als Land zusätzliche Hilfen im Wert von fast einer Milliarde Euro bereit. Die Anträge für Darlehen und Zuschüsse aus dem Landes-Zukunftsfonds können ab sofort gestellt werden“, sagte Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing.

Mit dem Landesprogramm schafft das Land Liquidität auch für Betriebe von über zehn bis 30 Mitarbeiter in Höhe von 39.000 Euro. Unternehmen können über ihre Hausbank ein Sofortdarlehen von 30.000 Euro sowie einen Zuschuss von 9.000 Euro aus Landesmitteln beantragen. Auch Kleinunternehmen bis 10 Mitarbeiter können Darlehen von 10.000 Euro beantragen und erhalten damit mehr Liquidität. Der Landesfonds hat ein Volumen von fast einer Milliarde Euro.

Konkret sieht die Kombination aus Soforthilfen von Bund und Land folgendes vor:
Selbstständige und Unternehmen bis zu 5 Beschäftigten:
9.000 Euro Zuschuss aus dem Bundesprogramm
10.000 Euro Sofortdarlehen des Landes bei Bedarf.
Insgesamt beträgt die Soforthilfe 19.000 Euro.

Unternehmen von über 5 bis 10 Beschäftigten:
15.000 Euro Zuschuss aus dem Bundesprogramm
10.000 Euro Sofortdarlehen des Landes bei Bedarf.
Insgesamt beträgt die Soforthilfe 25.000 Euro.

Unternehmen von über 10 bis 30 Beschäftigten:
30.000 Euro Sofortdarlehen des Landes zuzüglich einem Zuschuss über 30 Prozent der Darlehenssumme.
Insgesamt beträgt die Soforthilfe 39.000 Euro.

Die Darlehen werden über die Hausbank beantragt. Die Kreditgewährung erfolgt durch die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) an die Hausbank zur Weiterleitung an den Unternehmer. Darlehen und Zuschuss für Betriebe von über zehn bis 30 Mitarbeiter werden kombiniert in einem Verfahren beantragt.
Die Sofortdarlehen können unmittelbar nach Erhalt der Förderzusage bis einschließlich 30. November 2020 abgerufen werden. Sie haben eine Laufzeit von sechs Jahren und sind bis 31. März 2022 tilgungsfrei. Enthalten ist eine Haftungsfreistellung der Hausbank in Höhe von 90 Prozent der Darlehenssumme.
Die Auszahlung des Landeszuschusses erfolgt separat direkt von der ISB an den Antragsteller. Der Landeszuschuss ist an den Kredit gekoppelt und kann nicht einzeln beantragt werden.
Weitere Informationen unter https://isb.rlp.de/604-corona-soforthilfe-kredit-rlp. Antragsunterlagen, die über die Hausbanken bei der ISB eingereicht werden können unter https://isb.rlp.de/604-corona-soforthilfe-kredit-rlp#tab6179-1

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