30. März 2020

Antragsformular und Bedingungen der Corona-Soforthilfen

Ab sofort ist das Antragsformular und begleitende Unterlagen für die Corona-Soforthilfen online verfügbar! Bitte lesen Sie sich die zur Verfügung gestellten Informationen aufmerksam durch. Für Rückfragen steht Ihnen Judith Klassmann-Laux der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Vulkaneifel mbH unter 06592 933205 gerne zur Verfügung.

Wer ist im Rahmen der Soforthilfe Antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind von der Corona-Krise in ihrer Existenz bedrohte Soloselbstständige, Angehörige der Freien Berufe und kleine Unternehmen einschließlich Unternehmen mit landwirtschaftlicher Urproduktion mit bis zu 10,0 Beschäftigten (Vollzeitäquivalent), die

  • wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt als Unternehmen oder
  • Im Haupterwerb als Freiberufler oder Selbstständige tätig sind, und
  • ihre Tätigkeit von einer rheinland-pfälzischen Betriebsstätte oder einem Sitz der Geschäftsführung in Rheinland-Pfalz aus ausführen,
  • bei einem deutschen Finanzamt gemeldet sind und
  • ihre Waren oder Dienstleistungen bereits vor dem 31. Dezember 2019 am Markt angeboten haben

die durch dei Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, die ihre Existenz bedrohen, weil die liquiden Mittel nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten in den auf die Antragsstellung folgenden drei Monaten aus dem fortlaufenden erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand (bspw. Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten) zu zahlen (Liquiditätsengpass).

Nicht förderfähig sind: Unternehmen, die sich bereits vor dem 11. März 2020 in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befanden, Unternehmen mit Unternehmenssitz außerhalb von Rheinland-Pfalz, Unternehmen mit mehr als 10,0 Beschäftigten (Vollzeitäquivalent) sowie Einzelpersonen, die über einen anderweitigen Haupterwerb und damit weitere Einnahmen verfügen. Der Bezug von Leistungen nach dem ALG II innerhalb der letzten drei Monate vor dem 11. März 2020 schließt die Bewilligung der Soforthilfe für Soloselbstständige aus.

Förderung größerer Unternehmen

Unternehmen mit mehr als 10,0 Beschäftigten, jedoch weniger als 30,0 Beschäftigten wird in Kürze zusätzlich eine Soforthilfe aus Mitteln des “Zukunftsfonds Starke Wirtschaft Rheinland-Pfalz” angeboten werden, welche über die Hausbanken beantragt wird. Es handelt sich hierbei um ein Darlehensprogramm mit einem ergänzenden Zuschuss.

Wie hoch ist die Förderung im Rahmen der Soforthilfe?

Für die Soforthilfe gilt folgende Staffelung:

  • Einmalzahlung in Höhe von bis zu 9.000 Euro für drei Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 5,0 Beschäftigten (VZÄ)
  • Einmalzahlung in Höhe von bis zu 15.000 Euro für drei Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 10,0 Beschäftigten (VZÄ)

Der Maximalbetrag der Förderung richtet sich nach dem durch die Corona-Krise verursachten und im Antrag geltend gemachten Liquiditätsengpass (oder entsprechendem Umsatzeinbruch), jedoch liegt die Höchstgrenze bei den oben genannten Beträgen.

Der Antrag steht hier zum Download bereit.

Hier finden Sie weitere wichtige Informationen:

Bitte laden Sie das Antragsformular herunter und senden Sie dieses vollständig ausgefüllt, unterzeichnet und nur im PDF-Format eingescannt ausschließlich an folgende E-Mail-Adresse: csh@isb.rlp.de

Sollte Ihnen die elektronische Übermittlung nicht möglich sein, senden Sie Ihre Antragsunterlagen per Fax (06131 6172-1159) oder postalisch an die ISB: Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB), Bereich 2.2 Zuschuss- und Fördermittelverwaltung, Holzhofstr.4, 55116 Mainz.

Quelle: WFG Vulkaneifel mbH




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