21. Juni 2019

Vorsicht beim Portal “Zimmersuche24”

Seit einigen Monaten werden Gastgeber in der Region Opfer einer Masche des Portals “Zimmersuche24”.

“Zimmersuche24” (AVAS Marketing + Consulting GmbH, Olvenstedter Chaussee 104, 39130 Magdeburg) möchte Gastgeber für einen Eintrag auf ihrer Seite gewinnen und betreibt dazu Marketing via Telefon. Doch wer dabei mit seinen Äußerungen nicht genau aufpasst, der ist schon in die Vertragsfalle getappt.

Im bekannten Fall stimmte ein Gastgeber zwar telefonisch einem Eintrag bei “Zimmersuche24” zu, wollte diesen jedoch einen Tag später per Fax und per Brief widerrufen. Trotzdem wurde dem Gastgeber ein zweijähriger Vertrag aufgedrückt, obwohl niemals eine schriftliche Bestätigung in Form eines Vertrages stattgefunden hat. Der Grund: Zimmervermieter (Selbstständige) können nicht widerrufen. Dies wurde auch von einem Rechtsanwalt bestätigt.

Wir möchten deswegen ausdrücklich vor solchen Anrufen von “Zimmersuche24” warnen und darauf hinweisen, dass bereits ein einfaches “Ja” am Telefon zu einem mehrjährigen Vertrag führen kann, der so eventuell gar nicht gewünscht ist.




Kommentare




  1. Jürgen Pantke sagt:

    Genau das ist mir auch passiert wie oben beschrieben.
    Habe gleich einen Tag später per Mail Scan mit Original Unterschrift gekündigt.
    Habe aber keine Bestätigung bekommen.
    Lt. deren Kündigungsfristen ist eine Kündigung nach 2 Wochen möglich ohne Weiterführung des Vertrages. Siehe unten.
    Ich denke, auf der sicheren Seite bin ich wenn ich die Kündigung noch einmal per Einschreiben mit Rückschein schicke.
    Das der Gesetzgeber solch eine unseriöse Art und Weise duldet kann man sich ja fast nicht vorstellen.
    Freut mich sehr, dass ich Sie im Internet gefunden habe.
    Vielleicht können Sie mir eine kurze Info dazu schicken.

    Mit besten Grüßen, Jürgen Pantke

    Wichtig! Der kostenfreie Testeintrag läuft wie telefonisch abgesprochen zunächst 1 Monat und beinhaltet alle Funktionen und Leistungspunkte einer
    Premiumpräsentation, sowie freien Zugang zum Kundenbereich. Der kostenfreie Testeintrag ist 14 Tage vor Ablauf der kostenlosen Bezugsphase spätestens
    schriftlich mit original Unterschrift zu kündigen. Wird der kostenfreie Testeintrag nicht in dieser Frist gekündigt, geht dieser automatisch in einen
    ordentlichen Vertrag mit einer Mindestvertragslaufzeit von 2 Jahre über.

  2. Habe gleich einen Tag später per Mail Scan mit Unterschrift gekündigt.
    Nach der 2 Aufforderung zur Bestätigung habe ich dann doch noch eine Bestätigung über die Annahme meiner Kündigung erhalten.
    Ich kann nur jeden Empfehlen, VORSICHT bei Verträgen am Telefon.
    Mit Gruß, J.P.

  3. Finger Weg von Zimmersuche 24. Ich wurde von einem Callcenter angerufen und erklärte mich für eine 4 wöchige Testanzeige bereit. Mir wurde auch bestätigt, dass ich nach 4 Wochen einfach kündigen kann. Am selben Tag bekam ich von zimmersuche24 noch eine mail in der man sich für den Auftrag bedankte. Ich sollte aus Scherheitsgründen gleich beim ersten Aufruf die Logindaten ändern. Nun zu den AGB’s die Testseite muss man schon nach 14 Tagen kündigen (Kündigungsfrist 14 Tage), ferner wenn man die Logindaten ändert gilt das als Auftragserteilung für einen Premiumvertrag für 2 Jahre. Ich habe zwar am selben Tage noch das Ganze widerrufen gilt leider nicht da ich hier als Unternehmer (Vermieter von Ferienwohnungen) gelte. Habe nun die erste Rate bezahlt bin aber noch am suchen ob ich hier nicht doch noch irgendwie rauskomme.

    1. Anja sagt:

      Hallo, mir erging es genauso.
      Hab teilweise schon bezahlt und später nach Monaten erfahren dass dies die Masche von Avas ist. Durch Corona hab ich nicht weiter bezahlt und heute wieder eine Mahnung erhalten mit Androhung eines Inkassoverfahrens.
      Ob und wie man da noch raus kommt weiß ich leider auch nicht. Überall auf verschiedenen Seiten beschweren sich Vermieter über Zimmersuche24…
      LG,Anja

      1. Wolfgang Friedrich sagt:

        Hallo Anja,

        die Teilzahlung ist bereits eine Anerkennung des Vertrages. Drohen Sie einfach mit Strafantrag wegen dem Verdacht auf gewerbsmässigen Betrug nach § 263 StGb.
        Keine Angst vor dem Inkasso, es sind nur Anwälte die einen Brief schreiben dürfen, nehmen auch Sie direkt einen Anwalt. Am besten ist eine dierkte Klage, bei Ihrem
        für Ihre Stadt zuständigen Amtsgericht Strafanzeigen stellen ( https://rightmart.de/strafrecht ) Viel Erfolg

        1. Doris Joachimmeyer sagt:

          Hallo, guten Tag Herr Friedrich,
          auch ich bin leider ein Opfer der Masche von AVAS Marketing/ Zimmersuche 24 geworden und habe eine Rechnung für das 1. Jahr Premium-Vertrag bekommen. Am Telefon hatte ich lediglich einer kostenlosen Testphase zugestimmt, von etwas anderem war zu keinem Zeitpunkt die Rede. Ihr Link zu rightmart.de verweist auf Rechtanwälte zum Verbraucherrecht. Jedoch hat mich AVAS Marketing darauf hingewieden, dass ich als Gwerbetreibende ( Zimmervermietung) kein Verbraucher bin und das Recht demzufolge nicht gilt. Haben Sie andere Erfahrungen gemacht?
          Mit freundlichen Grüßen

      2. Es ist schon sehr traurig, dass in Deutschland jeder Bauernfänger mit den miesestenn Methoden gutgläubige Menschen ungestraft hereinlegen kann. Da man als einzelner bei den derzeitigen Gesetzen bislang noch naherzu machtlos ist, sllten sich alle Geschädigten zusammn tun und gemeinsam dagegen vorgehen. und auch unsere gewählten Politiker ansprechen, damit solchen Gaunern ein für allemal das hamdwerk gelegt wird

  4. Jutta Seefried sagt:

    Mir ging es auch so. Es würde ganz unverbindlich 4 Wochen kostenloses Bewerben meiner Ferienwohnung angeboten. In einer Bestätigungsemail stand unten, dass es gekündigt werden muss. Obwohl mir eindeutig gesagt wurde, es ende von selbst. Ich habe nun 2 Jahre Premiumvertrag mit fast 600 Euro!

  5. sonja sagt:

    Hallo,

    ich habe sogar 2 Verträge an der Backe

    heute kam die Rechnung, von event24.de

    die wohnen an der gleichen Adresse wie rooms24

    gleiche Telefonnummer , nur die Nebenstellen sind anders.

  6. Josef pelzer sagt:

    Hallo, Nachbelichten Jahren ist es uns erst jetzt aufgefallen, das diese Herren oder Damen nicht der guten Gesellschaft angehören. Wir haben jetzt unseren Betrieb verkauft, die bestehen aber auf die Rechnung, deshalb haben wir erst jetzt reserchiert. Was kann man tun?

  7. IRAM sagt:

    Leider ist es mir ebenso ergangen. Konnte den Vertrag mit der zweiten Firma noch abwenden aber den anderen Vertrag habe ich auch an der Backe und die Korrespondenz ist sehr unschön – bis zur Androhung von Freiheitsstrafe.
    Wer hat eine Idee diese Firma ob ihrer Masche zu belangen?
    Ich möchte die zweite Rate einfach nicht bezahlen

    1. Helmut S sagt:

      Einfach nicht zahlen. Die haben kein Recht. Nicht einschüchtern lassen

      1. Schmidt sagt:

        “Einfach nicht zahlen. Die haben kein Recht. Nicht einschüchtern lassen”

        Das ist so ziemlich das Dümmste, was man machen kann.

        Ob die nämlich ein Recht haben, muss im Einzelfall genau geprüft werden. Der richtige Weg ist: sofern man einen Testeintrag hat vornehmen lassen – sofort widerrufen.
        Sofern bereits ein sogenannter Premiumeintrag vorgenommen wurde – sofort widerrufen.

        Außerdem sollte man von dieser dubiosen Firma den Nachweis für den Vertragsabschluss verlangen und genau prüfen, ob die darin erhobenen Behauptungen der Wahrheit entsprechen. Schließlich muss auch dieses dubiose Unternehmen nachweisen, dass es den Vertragsabschluss überhaupt zugestellt hat. Ist dies nicht erfolgt, kann auch die Widerrufsfrist nicht greifen und verlängert sich automatisch. Wobei zu beachten ist, dass die Rechte des Verbrauchers andere sind als die des Unternehmers. Ob man als Unternehmer gilt, ist ebenfalls zu prüfen.

        Wichtig: alle Korrespondenz mit diesem dubiosen Unternehmen grundsätzlich schriftlich führen und Schreiben per Einschreiben mit Rückschein abschicken. Normale Briefpost ist kein Zustellnachweis! Man kann auch per Gerichtsvollzieher zustellen lassen. Die Kosten dafür sind pillepalle.

        Keine Telefonate, kein Schriftverkehr per Email!

        Wenn man sich 100%ig sicher ist, keinerlei Vertrag mit dem dubiosen Unternehmen abgeschlossen zu haben – also auch keinem Testeintrag zugestimmt hat – und man keine Vertragsbestätigung erhalten hat, teilt man dem Unternehmen sofort schriftlich und per Einschreiben mit Rückschein mit, dass man jeglicher Forderung und jeglicher Behauptung zu einem angeblichen Vertrag widerspricht. Außerdem verlangt man natürlich den Nachweis über einen Vertragsabschluss.

        Sollte das Unternehmen weiterhin versuchen, Forderungen einzutreiben und sogar ein Inkassounternehmen beauftragen, wird auch den Forderungen des Inkassos fristgerecht widersprochen. Der Gang zum Anwalt wird dann unerlässlich, wenn das dubiose Unternehmen klagt.

  8. tulio31 sagt:

    Warum bezahlt ihr sowas?
    Warten bis es vor Gericht geht,nichts zahlen bis dahin und dann Widerspruch einlegen.

  9. Franziska Gerg sagt:

    Guten Morgen,
    das gleiche Problem , kostenfrei angeboten und nun einfach die Rechnung über einen Vertag von einem Jahr bekommen, unglaublich, mit einer Ferienwohnung so Geld einzufordern!
    Grüße Ferienwohnung Gerg in Holzkirchen
    Franziska Gerg

    1. Ingo Essig sagt:

      Hallo Frau Gerg,
      ich kann Ihnen nur raten nichts zu bezahlen, ich bekomme jedes Jahr eine Rechnung über 713,29 € von denen, einfach ignorieren.
      Gruß
      Ingo Essig

      1. Susanne Dittrich sagt:

        Hallo Herr Essig,

        echt?

        Ich bekam letztes Jahr 2021 eine Rechnung, Zahlungserinnerung und Mahnung von Rechtanwälten Neuzerling & Coll. dann habe ich 404,15€ bezahlt weil ich Bammel bekommen habe. Und leider letztes Jahr keine Zeit hatte mich intensiv darum zu kümmern.
        Anfang Juni 2022 bekam ich Mail von Anfragen.
        Dann bekam ich eine Rechnung, eine Zahlungserinnerung und heute eine Mahnung mit Androhung eines gerichtlichen Mahnverfahrens.

        Es ärgert mich, dass ich nun aktiv werden muss um mich zu wehren.
        Wenn Sie diese oder ähnliche Situation durch ignorieren überstanden haben, ohne das wirklich etwas geschieht würde ich abwarten.

        Viele Grüße
        Susanne Dittrich

  10. Arnold Meier sagt:

    Hallo zusammen,

    ich wurde im Jahre 2021 von denen angerufen und soll angeblich der Testphase zugestimmt haben. Da ich mich weder angemeldet habe noch eine Kuendigung ausgesprochen habe (ist ja kein Vertrag zustande gekommen) bekan ich nach den 4 Wochen (Test) eine Rechnung. Dieser habe ich umgehend widersprochen und auch begruendet.
    Daraufhin bekam ich das angeblich Gespraechprotokoll zu dem gefuehrten Telefonat. Dieses wies so viele Fehler auf, dass ich dem Protokoll ebenfalls widersprochen und die Kommunikation abgebrochen habe. Es folgten KEINE Mahnung, Rechtsanwalt, Inklasso oder dergleichen. Bis diese Woche, wo ich eine erneute Rechnung fuer das Folgejahr erhalten habe. Diese habe ich mit einem Schreiben per Prio-Brief zurueck geschickt.

    >>>Mein Schreiben:<<>Mein Schreiben Ende<<>>EMail-Inhalt<<>>Ende der EMail<<<

    Entscheidend sind 3 Dinge:
    1. Ich habe mich kein einziges Mal angemeldet
    2. Ich habe jedesmal widersprochen, egal ob sie mir per Email oder Post geschrieben haben
    3. Nur ein Gericht entscheidet über Recht oder Unrecht und ggf. damit verbundene Freiheitsstrafen (siehe oben). Auch die Kommunikation mit einer Staatsanwaltschaft ist ernst zu nehmen. Alle anderen koennen pauschal ignoriert werden, da sie keinerlei Befugnisse besitzen!

    Die wissen ganz genau, dass sie in meinem speziellen Fall im Unreecht sind und keinerlei Moeglichkeiten haben, versuchen es aber trotzdem frei nach dem Motto: "Der hat es bestimmt vergessen" oder "Der bekommt jetzt sicherlich Angst".
    Leider sind sie bei mir an der falschen Adresse, da ich mich gegen jeden wehre, der mir falsch/zu unrecht kommt und das egal ob es sich um ein Unternehmen, ein Rechtsanwalt, ein Inkasso, eine regionale Behoerde oder auch eine Bundesbehoerde handelt.

    UNRECHT BLEIBT UNRECHT, egal von wem es kommt!

    In diesem Sinne warten wir auf die Ereignisse in der Zukunft.

    Beste Gruesse von der Nordsee
    Muehlenhof Nesse
    Arnold Meier

    1. Kerber Lora sagt:

      Hallo,
      ich frag mich wie es bei Ihnen weiter geganen ist .Haben Sie eine Tip für mich oder soll ich die Angelegenheit gleich an meinen Rechtsanwalt weiter leiten.
      Ich habe ebenfalls nach einer Testphase einige Zeit später eine Rechnung dann die zweite Mahnung bekommen in der mir das Inkassobüro angedroht wird.
      Hab mich ebenfalls nie angemeldet.Den Vertrag hab ich dann auf meinem Spamordner gefunden.Ich habe diese Betrugsfirma ebenfalls geschrieben , dass ich nie mündlich und auch schriftlich einem kostenpflichtigen Vertrag zugestimmt habe.

      1. C.Hansen sagt:

        Bloß nicht reagieren. Bei uns haben die das auch versucht. Wir hatten der Zusendung von Info Material zustimmt. Danach kam eine Mail ,daß man sich auf dren Portal einloggen “könne” und danach die Testphase begänne. Wir haben uns da nei eingeloggt.Also startete auch die testphase nicht. Zur Sicherheit haben wir trotzdem 2x per Fax einen “nichtexistenten ” Vertrag zur Sicherheit gekündigt Danach kamen im 2 Wochenrythmus Schreiben mit Drohungen. Die Farben der Schreiben änderten sich, danach drohten die noch mit der Beobachtung durch eine Detektei u.s.w.. Nie reagiert und irgendwann hielt es auff. Meine Frau wollte erst auch bezahlen und wollte einen Anwalt einschalten. Nein Nicht nötig.Nur heißte Luft. Wenn Sie nicht irgendeinem Vertrag zugestimmt haben, haben die nichts in der Hand. Haben Sie allerdings schon bezahlt sieht es schlechter aus. Dann kann man nur versuchen die “Leistung” mal richtig in Anspruch zu nehmen dudn die was für Ihr Geld tun zu lassen

  11. Arnold Meier sagt:

    Hallo Zusammen,

    heute habe ich eine “Letzte Zahlungsaufforderung” erhalten. In diesem Schreiben (maschinell erstellt und ohne Unterschrift gueltig) wird die Rechnung vom 08.08.2022 mit Rechnungsnummer angemahnt. Dabei werde ich daraufhin gewiesen, dass man mir aus Kulanz die 40!!! Euro Mahnkosten und Zinsen erlassen wuerde, wenn ich bis zum 01.09.2022 zahle.

    Nachfolgend die Fehler dieses Schreibens:
    1. Datiert mit dem 25.08.2022 und Frist bis zum 01.09.2022 = Keine Frist, da zu kurzfristig
    2. Es wird NUR die LETZTE Rechnung mit Rechnungsnummer angemahnt, aber die Rechnung vom letzten Jahr ist immer noch ungemahnt.

    Die 40 Euro Mahnkosten sind in meinem speziellen Fall nach §288 BGB korrekt.

    Gern erwarte ich ggf. das Schreiben eines Inkassounternehmens und alle weiteren Schreiben. Da die erste Rechnung weiterhin unbezahlt ist, ist auch keine Anerkennung eines moeglich Vertrags erfolgt. Somit bleibt der Vertrag immer noch als offen im Raum stehen und entbehrt somit dieser Rechnung die rechtliche Grundlage.

    Alles weitere nach Eingang/Ereignis.

    Beste Gruesse von der Nordsee
    Muehlenhof Nesse
    Arnold Meier

  12. Dagmar Wraase-Will sagt:

    Ich habe die ganze Angelegenheit einem Anwalt übergeben, denn ich weigere mich irgend eine Rechnung zu bezahlen. Bei dem Ganzen geht es um Lug und Betrug. Die Herrschaften wollen nur Geld sehen. Sie drehen dir am Telefon das Wort im Mund um

  13. Arnold Meier sagt:

    Hallo,

    heute habe ich eine Mahnung der ETI GmbH erhalten, die sich als registriertes Rechtsdientleistungsunternehmen vorstellt.
    Ueberraschend sind die Kosten, die mit 29,40 Euro deutlich unter den anderen liegen. Die angekuendigten 40 Euro Mahnkosten sind natuerlich mit aufgelistet.

    Alles weitere nach Eingang/Ereignis.

    Beste Gruesse von der Nordsee
    Muehlenhof Nesse
    Arnold Meier

  14. Arnold Meier sagt:

    Hallo,

    ich habe inzwischen eine weitere “lapidare” Mahnung der ETI GmbH erhalten. Die angegebene Zahlungsfrist lautet: “Umgehend”. Die ueblichen Hinweise auf ein kostenpflichtiges Verfahren waren auch wieder dabei.

    Interessant ist der Hinweis: “Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die beigefuegte SCHUFA-Information”. Welche??, ist keine dabei gewesen!

    Alles weitere nach Eingang/Ereignis.

    Beste Gruesse von der Nordsee
    Muehlenhof Nesse
    Arnold Meier

  15. Arnold Meier sagt:

    Hallo,

    heute, am 12.10.2022, habe ich die “LETZTE MAHNUNG” von der ETI GmbH, datiert vom 07.10.2022, erhalten. Jetzt ist auch eine Zahlungsfrist, 17.10.2022, im Schreiben erhalten.
    Das Schreiben endet mit dem Satz: “Kopie an Dr. H. Schneider zum Erlaß eines Mahnbescheides”

    Dem werden wir natuerlich kommentarlos widersprechen.

    Alles weitere nach Eingang/Ereignis.

    Beste Gruesse von der Nordsee
    Muehlenhof Nesse
    Arnold Meier

  16. Daniela 38 sagt:

    Mir ging es auch so, dass mein Widerruf nicht akzeptiert wurde. Nach etlichen hin und her schreiben, habe ich damals einen Anwalt eingeschalten. Dieser hatte aufgrund der fehlerhaften Widerrufsbelehrung reagiert.
    Habe danach zwar trotzdem einige Anrufe erhalten, aber man muss ja nicht ran gehen. Der Anwalt war im Endeffekt günstiger, als wenn ich den Vertrag bezahlt hätte.
    Ich wünsche allen viel Glück.

  17. stefan gerg sagt:

    ich wurde während meiner arbeit von callcenter im namen zimmersuche24.de angerufen. erbost und barsch wies ich den anrufer auf das nicht bestehende geschäftsverhältnis hin und das er meine zeit stiehlt. er fragte mich ob ich der eigentümer der alten grenzstation bin und ob ich an einem abo bzw probeabzug interessiert bin ? ich antwortete, dass ich aus früheren erfahrungen am telefon gar nichts entscheide, wenn er mir was zum mitteilen hat mir einen brief bzw. ein email schicken soll und mich dann, bei interesse selber melde ! ich erhielt per email den zugang zu einem probeabo ! da dem weder zugestimmt hab noch einen auftrag erteilt hab und auch nicht in dem portal irgendwas genutzt hab bin ich der festen meinung, dass ich nichts kündigen werde, was ich nie beauftragt habe ! den sachverhalt hab ich dem portal nach rechnungsstellung mitgeteilt, kurz drauf wurde ich mit immer höheren forderungen penetriert und jetzt letztlich kam ein brief, sie hätten von der inkassokanzlei den auftrag erhalten meine finanziellen mittel und vermögensverhältnisse, sowie wegen steuerhinterziehung und schwarzarbeit zu ermitteln ! auch der detektei hab ich geschrieben, dass die forderungen nicht berechtigt sind und ausschließlich der rechtsweg über klage ein ergebnis über die rechtswirsamkeit entscheidet. zudem erstatte ich jetzt polizeiliche anzeige wegen abobetrug und nötigung. das ist jetzt ca 6 woche her, mal schauen wie es weitergeht ! zugeständnisse mache ich auf keinen fall.

  18. Arnold Meier sagt:

    Hallo,

    heute erhalte ich erneut einen Brief der ETI experts GmbH. Ich dachte ein Rechtsanwalt Schneider wuerde mir schreiben bzw. ich bekäme einen Mahnbescheid.?

    Inhalt des Schreibens:
    “Sehr geehrte Damen und Herren, da auf unsere letzte Mahnung noch keine Zahlung eingegangen ist, werden wir uns mit unserem Auftraggeber http://www.zimmersuche24.de … hinsichtlich der Einreichung einer Klageschrift beim zustaendigen Amtsgericht in Verbindung setzen. Vor Einleitung des gerichtlichen Verfahrens gewaehrt Ihnen unser Auftraggeber ein letzte Frist zur Zahlung der offenen Forderung.”

    Weder im Schreiben noch auf der beigefuegten Forderungsaufstellung ist eine klare Frist gesetzt. Schon merkwuerdig, dass in vorangegangenem Schreiben eine Frist enthalten war und jetzt wieder keine. Aber egal, Unrecht bleibt Unrecht.

    Alles weitere nach Eingang/Ereignis.

    Beste Gruesse von der Nordsee
    Muehlenhof Nesse
    Arnold Meier

  19. Arnold Meier sagt:

    Hallo,

    heute erhalte ich das angekuendigte Schreiben vom Ra Dr. Harald Schneider aus Siegburg.
    Als erstes ist mir folgender Satz aufgefallen: “Ordnungsgemaesse Bevollmaechtigung wird versichert.” Dieser Satz klingt fraglich, da er korrekt heissen muss: “Odnungsgemaesse Bevollmaechtigung wird ANWALTLICH versichert”.

    Die Drohung der Zwangsvollstrechung, Abgabe EV, Detektiv und Langzeitueberwachung, wie von anderen gesagt, steht natuerlich auch drin. Die gesetzte Frist mit 10 Tagen ist auch fristgerecht.

    Spannend ist da noch der Satz: “Sollte fristgerecht keine Zahlung festzustellen sein, werde ich meiner Mandantschaft empfehlen, umgehend gerichtliche Schritte einzuleiten.” Wenn dem so ist, warum braucht man dann einen Detektiv und/oder eine Langzeitueberwachung. Alles sehr unserioes!

    Interssant ist auch die Frage: Wer betreibt denn jetzt eigentlich das Inkasso??? Die ETI experts oder der Anwalt Dr. Harald Schneider?

    Ich werde keine Reaktion abgeben und werden entspannt auf den naechsten Schritt warten.

    Alles weitere nach Eingang/Ereignis.

    Beste Gruesse von der Nordsee
    Muehlenhof Nesse
    Arnold Meier

    1. C.Hansen sagt:

      Da kommt auch nichts. Nach dem Anwaltsschreiben kam dann noch eine Drohung von wegen man würde uns von einer Detektei überwachen lassen. Bei Ihnen zieht sich das abbe rziemlich hin. Bei uns war der Spuk nach 3 Monaten vorbei und hat die sicherlich 10 Schreiben gekostet. Die Farben der Briefe änderten sich im Lauf des Vorganges. Es scheint ja wirklich Leute zu geben,die denen was bezahlt haben?

  20. Arnold Meier sagt:

    Hallo,

    inzwischen habe ich ein weiters Schreiben des Anwalts aus Siegburg erhalten in dem difolgender Satz zu lesen ist:
    “Auf Wunsch unserer Mandantschaft will diese mit den weiteren Schritten noch eine Woche abwarten. Unsere Mandantschaft regt nochmals an, dass Sie sicch ueberlegen, die Sache noch ohne Weiterungen aus der Welt zu schaffenn.”

    Weiter unten im Schreiben ist zu lesen:
    “Sollte fristgerecht keine Zahlung festzustellen sein, werde ich meiner Mandantscaft empfehlen, umgehend gerichtliche Schritte einzuleiten.”

    Interessant ist doch, dass sich beiden Saetze deutlich widersprechen. Aber das scheint ja zum Konzept zu gehoeren.
    Ich werde keine Reaktion abgeben und werden entspannt auf den naechsten Schritt warten.

    Alles weitere nach Eingang/Ereignis.

    Beste Gruesse von der Nordsee
    Muehlenhof Nesse
    Arnold Meier

  21. Arnold Meier sagt:

    Hallo,

    am 12.12.2022 erhielt ich nun den lange vorher angekuendigten Brief der “Spezialdetektei Faust e.K.” vom 08.12.2022.

    Ermittlungsauftrag fuer Anwaltskanzlei Dr. Harald Schneider; Siegburg.

    In diesem Schreiben wird das Unverstaendis meines Schweigens zum Ausdruck gebracht und nochmals an mich apelliert mich mit denen in Verbindung zusetzen. “Wir geben Ihnen daher nochmals Gelegenheit ninnen einer Woche ab Zugang dieses Schreibens mitzuteilen, ob und wann Sie zu Gespraechen mit unserem Auftragsgeber ueber Ihre aktuellen wirtschaftlichen Verhaeltnisse und die ratenweise Rueckfuehrung Ihrer Schulden bereit sind.”

    Weiter geht es mit dem Hinweis “Sofern keine Reaktion erfolgt, werden wir fuer unseren Auftraggeber Ihre wirtschaftlichen Verhaeltnisse ohne Ihre Mitwirkung LANGERFRISTIG UND INTENSIC RECHERCHIEREN, auch um die Zweckmaessigkeit einer Forderungstitulierung und die Gruende fuer die Nichtzahlung zu ueberpruefen.”

    Die Recherchen sollen sich dann beziehen auf:
    – Analyse des Vermoegensverzeichnis in tatsaechlicher Hinsicht und korrektheit,
    – Aufdeckung von Widerspruechen mit Weiterleitung an spezialisierte Anwaelte zur strafrechtlichen Wuerdigung,
    – Ermittlung neuer Vermoegensgegenstaende zur ergaenzenden oder neuerlichen eidesstattlichen Offenbarungsversicherung
    – Ermittlung von Scheinarbeitsverhaeltnissen, oder Schwarzarbeit usw.
    – Strohmann-Verhaeltniss und die damit verbunden Einkommen

    Diese Einschuechterung ist mal wieder voellig laecherlich, denn solange es kein Vermoegensverzeichn is oder aehnliche gibt, koennen die auch nix recherchieren.

    Ich werde keine Reaktion abgeben und werden entspannt auf den naechsten Schritt warten.

    Alles weitere nach Eingang/Ereignis.

    Beste Gruesse von der Nordsee
    Muehlenhof Nesse
    Arnold Meier

  22. Sabine sagt:

    Hallo,
    auch ich bin betroffen. Wer hat bereits eine Anzeige wegen Betrug bei der Polizei erstattet?

  23. Sarah M. sagt:

    Was bei uns geholfen hat:
    – Email senden und darauf bestehen, dass man keinem Vertrag zugestimmt hat
    – auf mangelnde Prokura berufen
    – erwähnen, dass man bereits Anwalt, Presse, Verbände etc. informiert hat
    – und den Spieß mal umdrehen: damit drohen weitere Schritte einzuleiten, wenn sie das Kundenkonto und Zugangsdaten nicht löschen und wenn sie Bild- und Textmaterial von unserer Webseite verwenden sollten.
    -Auf keinen Fall etwas bezahlen oder mit den Zugangsdaten einloggen.

  24. Arnold Meier sagt:

    Hallo,

    ich wollte mich mal wieder melden, um mitzuteilen, dass es nix mitzuteilen gibt. 🙂
    Seit dem letzen Schreiben habe ich kein weiteres Schreiben oder eine sonstige Reaktion von der anderen Seite erhalten. Schon komisch!

    Die Anregung von Sarah M. kann ich nur unterstuetzen, denn die beste Waffe ist immer noch die “umgedrehte” Waffe des Gegners.

    Beste Gruesse von der Nordsee
    Muehlenhof Nesse
    Arnold Meier

  25. Fam. Baumgärtel sagt:

    Hallo, ich denke die Firma AVAS Marketing hat eine neue Seite aufgemacht : ” urlaubsfinder24.de”….Meine Mutter 85 schwerhörig ist ans Telefon gegangen…die “angebliche “Mail mir den Vertragsunterlagen habe ich nie bekommen, oder im spam und den lösche ich alle 3 Wochen. Heute kam eine Rechnung!!
    Ich gehe morgen zur Kripo, meine Cousine arbeitet da.. Dann schreibe ich einen offiziellen Widerruf mit einer kopie der Anzeige ..
    Was soll ich noch tun?

    Danke

    1. Aktion Robin Hood gegen Betrug sagt:

      Sie müssen die gestellte Rechnung nicht akzeptieren. Auch können Sie sich vom Vertrag lösen.
      Da ihre 85 jährige Mutter nicht Inhaber der zu vermietenden Ferienwohnung ist, gelten Sie als Verbraucher und können die abgegebene Erklärung nach den §§ 355 ff. BGB widerrufen.

  26. Ferienhaus Wechsler sagt:

    Auch wir haben einen Anruf zu einem kostenlosen Testzeitraum erhalten und gegen bisherigen Bedenken dieser zugesagt. Nach durchlesen der Vertragsunterlagen und informieren im Web, haben wir per Mail versucht den Vertrag zu kündigen. In den Zugang haben wir uns nicht eingeloggt. Es kam eine Antwortmail mit den Hinweis auf die AGB und den schriftlichen Kündigungsweg. Daraufhin haben wir sofort nochmals per Mail geantwortet und den AGB mit den Hinweis, dass der Mitarbeiter am Telefon keinen Hinweis hierzu gegeben hat, widersprochen. Wichtig ist, dass den AGB Ausdrücklich widersprochen wird. (Somit besteht kein Grundsatz zur Aufrechterhaltung des Vertrags und der AGB) Es folgte umgehend eine Bestätigung per Mail, dass der Vertrag gekündigt wurde.
    Zur Sicherheit ist die Kündigung per Einschreiben mit dem Hinweis zur Löschung des “Basiceintrags” sowie zur Löschung der Kundendaten versendet worden.

  27. Arnold Meier sagt:

    Hallo,

    ich wollte mich mal wieder melden, um mitzuteilen, dass es nix mitzuteilen gibt. 🙂

    Inzwischen ist auch der Zeitpunkt fuer die 3. Rechnung deutlich verstrichen, war im August 2023, sodass ich jetzt erst einmal davon ausgehe, dass die Aktivitaeten in dieser Angelegenheit eingestellt wurden. Irrtum vorbehalten 🙂

    Beste Gruesse von der Nordsee
    Muehlenhof Nesse
    Arnold Meier

  28. Hallo miteinander,
    Ich kann mich an kein Gespräch mit der Firma rooms24 erinnern. Anscheinend hat die Firma AVAS meine Daten übernommen von der Firma Zimmersuche24. Dort bin ich schon Mal reingefallen und habe bezahlt. Alle diese Firmen sitzen in einem Haus in Magdeburg, haben die gleiche Telefonnummer, nur verschiedene Nebenstellen..
    Dieses Mal werde ich nicht bezahlen und warten auf die Dinge die da kommen.
    Es ist schon sehr verwunderlich, dass man angeblich einen Vertrag abschließt und wenn man einen Beweis für diesen Anschluss haben möchte, gibt es keinen!!!
    Grüße aus dem Thüringen Wald
    Holger Dämmig
    am-rennweg.de

  29. Laux Richard sagt:

    Hallo zusammen!

    Habe auch eine Bestätigung per Mail auf dem Tisch. Noch keine Rechnung erhalten. Ich habe auch noch nie etwas schriftliches erhalten. Ich kann mich auch nicht dran erinnern mit dieser Firma schon mal etwas zu tun gehabt zu haben. Die angebliche testphase läuft noch bis morgen. Jetzt haben die doch glatt versucht mir das selbe nochmal zu verkaufen ( telefonanruf unverlangt in der testphase ).Das sieht meiner Meinung nach versuchtem Betrug aus oder täusch ich mich hier.

    Grüße an alle Geschädigten aus Franken

  30. Daniel Schneider sagt:

    Es wurde eine facebook Gruppe gegründet um sich gegen diese organisierten Versuche das Betruges durch die AVAS UG auszutauschen und zu wehren. Wir sind schon über 50 Mitglieder. Facebook Gruppe: “AVAS UG /Marketing + Consulting GmbH # Geschädigte Hilfeforum” Viele Grüße Daniel

  31. Götz Stoffregen sagt:

    Ich habe so ein Theater schon mal mit meinem Wlananschluss in meiner Unterkunft gemacht. Angeblich hat ein Gast illegal Filme runtergeladen. Die Anwaltsfirma hat auch gedroht ohne Ende. Jetzt habe ich das gleiche Theater mit Zimmrtsuche24. Einfach aussitzen und wenn ein Mahnbescheid kommt, fristgerecht widersprechen,dann ist Ruhe. Wenn nicht, dann Anwalt nehmen. Erfahrungsgemäß gehen die nicht weiter, da diese Betrüger genau wissen, das sie vor Gericht verliere. Allen gute Nerven und nicht ärgern. G. Stoffregen

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert