17. April 2019

Klassifizierung von Ferienhäusern: Wie Sie die DTV-Sterne erhalten können

Wer Urlaub bucht, der achtet besonders bei der Unterkunft auf Qualität und Komfort. Ein Signal sind dabei die Sterne, mit denen die Unterkünfte ausgestattet sind. Die offiziellen Sterne des Deutschen Tourismus Verbandes signalisieren dem Gast: Diese Unterkunft ist nach den Sternekriterien des Deutschen Tourismusverbandes geprüft und bewertet.

Je nach Ausstattung und Service wird die Unterkunft mit ein bis fünf Sternen ausgezeichnet – von einfach bis erstklassig. Die DTV-Sterne sind eine freiwillige Qualitätskontrolle für Ferienwohnungen und -häuser sowie Ferienzimmern mit bis zu neun Betten.

Für jede Klassifizierung liegen Mindestanforderungen vor. Dabei wird zwischen den Allgemeinen Mindestkriterien und den Mindestkriterien der jeweiligen Sternekategorien unterschieden. Erst wenn die allgemeinen Mindestkriterien erfüllt worden sind, kann das Objekt klassifiziert werden. Um eine Sternekategorie zu erreichen, müssen ebenfalls Mindestkriterien in einzelnen Kategorien erreicht werden.

Unter den allgemeinen Mindestkriterien wird unter anderem ein sauberer und gepflegter Zustand der Unterkunft erfasst, sowie abschließbare Türen zu den Toilettenräumen, Außenfenster in jedem Raum, ausreichende Sitzmöglichkeiten und der Zustand der Betten und Matratzen. Außerdem darf die Wohnfläche pro Person nicht weniger als 8 qm betragen und es muss für jeden Raum eine regulierbare Heizquelle vorhanden sein.

Wer sich mit Sternen auszeichnen lassen will, muss weitreichendere Kriterien erfüllen. Diese unterscheiden sich je nach Anzahl der Sterne. In der Kategorie 2-Sterne ist eine aktuelle Informationsmappe, ein Kleiderschrank mit ausreichend Stauraum sowie ein Fernsehgerät Pflicht. Für 3 Sterne müssen Ganzkörperspiegel, Haartrockner und Backofen oder Mikrowelle im Objekt vorhanden sein. Darüber hinaus dürfen die Schlafgelegenheiten für Erwachsene nicht aus Etagenbetten bestehen.

Um 4 Sterne erreichen zu können, muss unter anderem eine Internetpräsenz des Objektes gegeben sein. Außerdem müssen neben Handtüchern und Bettwäsche auch Verdunklungsmöglichkeiten in den Schlafzimmern vorhanden sein.

Wer die maximale Anzahl von 5 Sternen erreichen will, muss zusätzlich eine Waschmaschine und einen installierten Safe vorweisen können. Statt einer Waschmaschine kann auch ein Wäscheservice innerhalb von 24 Stunden angeboten werden. Darüber hinaus dürfen die Schlafzimmer keine Durchgangszimmer sein.

Erreicht ein Objekt im Abschnitt zur Gesamtbewertung der jeweiligen Räumlichkeit mindestens einmal -32 Punkte oder bei der Bewertung des Gesamtzustandes des Objektes -12 Punkte, wird das Objekt um eine Sternekategorie zurückgestuft. Die Kriterien, die für die Erreichung einer Sterneklassifizierung erfüllt werden müssen, werden kontinuierlich an die veränderten Qualitätsansprüche der Reisenden angepasst.

Folgende Definitionen gelten für die Sternekategorien:

  • Ein Stern: Einfache und zweckmäßige Gesamtausstattung des Objektes mit einfachem Komfort. Die erforderliche Grundausstattung ist vorhanden. Altersbedingte Abnutzungen sind möglich.
  • Zwei Sterne: Zweckmäßige und gute Gesamtausststattung mit mittlerem Komfort. Die Ausstattung ist in einem guten Erhaltungszustand und in solider Qualität.
  • Drei Sterne: Wohnliche Gesamtausstattung mit gutem Komfort. Die Ausstattung ist von besserer Qualität, bei optisch ansprechendem Gesamteindruck.
  • Vier Sterne: Höherwertige Gesamtausstattung mit gehobenem Komfort. Ansprechende Qualität mit einem aufeinander abgestimmten Gesamteindruck.
  • Fünf Sterne: Erstklassige Gesamtausstattung mit exklusivem Komfort. Großzügiges Angebot in herausragender Qualität mit sehr gepflegtem, außergewöhnlichem Gesamteindruck.

Wenn auch Sie nach den Sternen greifen wollen, dann wenden Sie sich an das GesundLand Vulkaneifel, Michaela Schenk, unter schenk@gesundland-vulkaneifel.de oder 06592 9513 11.

 

 




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