2. April 2019

Bußgelder und Abmahnungen rund um die DSGVO

Seit zehn Monaten gilt die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Nach einer anfänglichen „Schonfrist“ gehen die Datenschutzbehörden nun konsequenter gegen Verstöße vor und verhängen Bußgelder. Auch Mitbewerber haben erste Abmahnwellen ins Rollen gebracht. Besonders aktiv sind der Verband IGD Interessengemeinschaft Datenschutz e.V. und eine Reihe spezialisierter Anwälte (z.B. Kanzlei Sandhage). Sie sprechen bei Verstößen gegen die DSGVO Abmahnungen aus und verbinden diese im Einzelfall mit erheblichen Schadensersatzforderungen. Die häufigsten Abmahngründe sind:

•    fehlende SSL-Verschlüsselungen der Kommunikation über ein Kontaktformular auf der Website
•    fehlende oder unzureichende Datenschutzerklärungen
•    fehlerhafte Verwendung der sogenannten „Cookie-Banner”.

Jedes Unternehmen sollte sich daher unbedingt mit den datenschutzrechtlichen Vorgaben der DSGVO auseinandersetzen und gegebenenfalls fachlichen Rat einholen.

Ansprechpartner für DTV-Mitglieder ist Sven Gläser unter Tel. 030 / 856 215 – 151 und E-Mail glaeser@deutschertourismusverband.de.

Quelle: Newsletter Deutscher Tourismusverband (DTV) e.V.


In der E-Learning-Plattform eifel.teejit.de stehen im Kurs “Rechtliche Stolperfallen” ebenso Information zum Thema Datenschutzgrundverordnung zur Verfügung.

Registrierte Nutzer (Touristiker in der Eifel und Partnerbetriebe der Eifel Tourismus GmbH) können sich auf der E-Learning-Plattform eifel.teejit.de sich  in folgenden Themen online schulen: Das Internet, Fit im Social Web, Google, Bing & Co., Trust & Belief (Bewertungen), Digitalisierung der Gastgeber, Rechtliche Stolperfallen, Vertriebssystem im Web, Kennziffern im Web sowie Abseits von Google und Facebook.

Grundlegende Informationen zur EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in folgendem Beitrag.




Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert