6. August 2018

Pflicht zu Hinweis auf Online-Streitbeilegungsplattform im Impressum

Aufgrund aktueller Abmahnungen, insbesondere durch die Kanzlei Pollack im Namen der rs reisen & schlafen GmbH, soll an dieser Stelle nochmals auf die Pflicht zum Hinweis auf die Online-Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) der EU-Kommission hingewiesen werden.

Bereits seit Anfang Januar 2016 müssen Beherbergungsbetriebe, die Vertragsschlüsse im elektronischen Rechtsverkehr (z.B. Online, Mailverkehr) anbieten, einen entsprechenden Hinweis auf ihrer Homepage vorhalten. Diese Verpflichtung wird indes noch immer nicht von allen Betroffenen auch tatsächlich umgesetzt. Hintergrund der Hinweispflicht ist die Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten.

Beherbergungsbetriebe sowie Vermieter von Ferienwohnungen und -häusern sind danach verpflichtet, auf ihrer Website auf die Online-Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) der EU-Kommission zu verlinken. Andernfalls besteht die, wie beschrieben bereits mehrfach realisierte Gefahr von Abmahnungen.

Der DTV empfiehlt daher den Betroffenen, die eine Homepage betreiben und Vertragsschlüsse im elektronischen Rechtsverkehr (z.B. Online, Mailverkehr) ermöglichen, das Impressum der Website unterhalb der bisherigen Pflichtangaben um folgenden Text (mit Verlinkung) zu ergänzen:

Hinweis zur Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.

Text & Logo: © DTV




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