26. Mai 2018

Erinnerung: Neues EU-Pauschalreiserecht tritt zum 1. Juli in Kraft

Die neue EU-Pauschalreiserichtlinie tritt zum 1. Juli 2018 in Kraft. Übernachtungsbetriebe und Tourist-Informationen sind von der Richtlinie genauso betroffen wie klassische Reiseveranstalter.

Definition Pauschalreise:
Eine Pauschalreise ist ein „Paket“ von mindestens zwei verschiedenen Arten von Reiseleistungen für die gleiche Reise. Es gibt folgende Reiseleistungen:
(1): Beförderung von Personen mit sämtlichen Beförderungsmitteln. Dazu gehören auch kleinere Beförderungsleistungen, wie beispielsweise ein Transfer zwischen einem Hotel und einem Flughafen bzw. einem Bahnhof oder eine Personenbeförderung im Rahmen einer Führung.
(2): Beherbergung unabhängig von der Unterkunftsart (Hotel, Pension, Ferienwohnung, Hostel, Campingplatz etc.).
(3): Vermietung vierrädriger Kraftfahrzeuge sowie von Krafträdern
(4): Jede weitere touristische Leistung, die nicht unter (1) bis (3) erfasst ist z.B. Stadtführungen, Skipässe, Eintrittskarten in Theater oder Wellnessbehandlungen

Ausnahmeregelung 1: Es handelt sich nicht um eine Pauschalreise, wenn eine der Reiseleistungen aus (1) bis (3) mit einer oder mehreren touristischen Leistungen (4) zusammengestellt wird und diese touristischen Leistungen keinen erheblichen Anteil am Gesamtwert der Zusammenstellung (weniger als 25 %) ausmachen und auch kein wesentliches Merkmal der Zusammenstellung darstellen oder als solches beworben werden.

Ausnahmeregelung 2: Kombination einer Leistung aus (1) und (3) mit einer nicht eigenständigen touristischen Leistungen. Dazu zählen Mahlzeiten und Getränke, die Reinigung des Hotelzimmers oder ein inbegriffener Zugang zu hoteleigenen Einrichtungen wie Schwimmbad, Sauna, Wellnessbereich oder Fitnessraum.

Vorsicht bei der Namensgebung: Werden Begriffe wie „Pauschalreise“, „Pauschale“, „Package“ oder „Arrangement“ in der werblichen Kommunikation mit dem Kunden verwendet, wird das Angebot automatisch zur Pauschalreise und auch so behandelt.

 

Im Hinblick auf die Vermarktung und Vermittlung von “Hausangeboten” auf www.eifel.info und den Gastgeber-Homepages möchten wir dies anhand von Beispielen darstellen:

Beispiel 1: Vorsicht bei der Namensgebung

Die Zusammenstellung der Leistungen in diesem Angebot sind Übernachtung mit Verpflegung (2) plus eine weitere touristische Leistung (4) (hoteleigener Wellnessbereich).

Dieses Angebot wird durch die Bezeichnung “Arrangement” automatisch zu einer Pauschale.

 

 

Beispiel 2: Übernachtung verbunden mit einer weiteren touristischen Leistungen

Diese Angebot beinhaltet eine Beherbergung mit Verpflegung (2) plus einer weiteren Leistung (Massage).

Dieses Angebot ist keine Pauschale.

 

 

Beispiel 3: Übernachtung mit Verpflegung

Das Angebot beinhaltet Übernachtung mit weiterer Verpflegung und kostenlosem Informationsmaterial.

Dieses Angebot ist keine Pauschale.

 

 

Was bedeutet das für Sie als Gastgeber
Sollten Ihre Angebote unter das Pauschalereiserecht fallen, werden Sie zum Veranstalter. Das bedeutet:

bei Insolvenz muss dem Kunden der gezahlte Reisepreis für die ausgefallenen Reiseleistungen erstattet werden.

Wenn Zahlungen vor Anreise durch den Gast geleistet werden (Vorkasse), muss der Gastgeber ein Versicherungsvertrag mit einer Versicherung oder einem Kreditinstitut abschließen. Bei Vorkasse muss dem Kunden ein „Sicherungsschein“ übergeben werden. Ansonsten dürfen Zahlungen erst bei Abreise des Gastes gefordert und angenommen werden.

Haftung gegenüber dem Reisenden für das Verschulden von externen Leistungsträger, denn diese sind die Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters (§ 278 BGB). Dazu zählen alle Beteiligten, die bei Erbringung der Reiseleistung mitwirken, angefangen vom Beförderer bis hin zum Thermalbad. Das Risiko sollte jedem Anbieter von Pauschalreisen bewusst und versicherungsrechtlich abgesichert sein.

Diese und weitere Informationen finden Sie zusammengefasst in dem DTV-Praxisleitfaden des Deutschen Tourismusverband e.V.

Die Tourismuswerkstatt Eifel bietet zu diesem Thema eine Informationsveranstaltung am 11.06.2018 an. Zur Anmeldung klicken Sie hier.
Alle Fortbildungs- und Schulungsangebote in der Region können Sie hier einsehen.

Bei Rückfragen stehen die Mitarbeiter der Eifel Tourismus (ET) GmbH selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Eifel Tourismus (ET) GmbH
i.A. Melanie Ullrich
E-Mail: ullrich@eifel.info
Telefon: 06551-96 56-0




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