16. Mai 2018

EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Bereits zum 24. Mai 2016 trat sie in Kraft: die europäische Datenschutzgrundverordnung.
Bis zum 25. Mai 2018 müssen die hierin enthaltenen Massnahmen umgesetzt sein. Die Übergangsfrist von zwei Jahren endet somit mit dem 25. Mai 2018.

In den vergangenen Tagen erreichen uns bei der RPT GmbH vermehrt Nachfragen im Hinblick auf diese EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Gerne stellen wir Ihnen eine kurze Linksammlung mit weiterführenden Informationen zusammen, die Ihnen hoffentlich erste Fragen beantworten und nächste Schritte aufzeigen.

Erste Basisinformationen, was im Hinblick auf Datenschutz geblieben und was neu hinzugekommen ist, findet man auf der Seite des Berufsverbands für Rechtsjournalisten unter datenschutz.org.

Auf der Startseite des Tourismusnetzwerkes Rheinland-Pfalz sind im linken unteren Frame darüber hinaus Artikel verschiedener Blogs immer aktuell per RSS eingebunden, so zum Beispiel das IT-Rechtsblog von Dr. Carsten Ulbricht “Recht 2.0” oder das Blog “Onlinerecht – praxisnah und verständlich” von Dr. Thomas Schwenke. Auch diese haben in den vergangenen Tagen/Wochen das Thema DSGVO in ihren verschiedenen Artikeln behandelt.

So stellt zum Beispiel Dr. Schwenke eine Infografik zur Umsetzung der DSGVO zur Verfügung.
Weitere Informationen zur DSGVO durch Dr. Schwenke hier oder – wer es lieber per Video erfassen möchte – bekommt hier die Infos per Bewegtbild.
Weitere Informationen zur DSGVO durch Dr. Ulbricht hier.

Grundsätzlich müssen Unternehmer wie Privatpersonen, Vereine wie Blogger, die automatisiert personenbezogene Daten verarbeiten, sich mit diesem Thema befassen, sich informieren und die DSGVO umsetzen und die Antworten/Nachweise auf Fragen finden wie…

…z.B.
– haben meine Kunden ihr ausdrückliches Einverständnis gegeben, dass ich ihre Daten speichern und verwenden darf? Und wie weise ich das nach?
– wer arbeitet in meinem Unternehmen mit diesen Daten? Wo ist diese Aufstellung erfasst?
– hat der Kunde seine Einwilligung für den Erhalt des Newsletters explizit gegeben? Und gewährleiste ich, dass die Daten des Kunden auch nur für diesen Zweck – hier: Newsletter-Abo – verwendet werden?
– benötige ich einen Datenschutzbeauftragten? Laut Wikipedia.org sind für Unternehmen ab 10 Personen in der täglichen automatisierten Datenverarbeitung Datenschutzbeauftragte verpflichtend (Quelle: Wikipedia.org)
– …..
– uvm.

Diese Checkliste kann eine Hilfestellung zur Analyse des eigenen Online-Auftrittes/Angebotes sein.

Das Ziel: die Verbraucherrechte zu stärken, indem der Schutz der personenenbezogenen Daten gewährleistet ist.




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