25. April 2018

Frist zur Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung rückt näher

Am 24. Mai 2016 ist die Europäische Datenschutz-Grundverordnung in Kraft getreten. Damit kam ein langjähriger Prozess zum Abschluss, der eine Vereinheitlichung von Datenschutzstandards in Europa zum Ziel hatte. Wirksam wird sie nach einer zweijährigen Übergangszeit in Kürze: Ab dem 25. Mai 2018 sind alle Unternehmen, die personenbezogene Daten erheben, dazu verpflichtet, die Datenschutzgrundverordnung umzusetzen. Unternehmen, in denen mehr als 9 Mitarbeiter mit personenbezogenen Daten arbeiten, müssen einen offiziellen Datenschutzbeauftragten benennen.

Das Land Rheinland-Pfalz hat zur Unterstützung der Unternehmen eine eigene Seite mit nützlichen Informationen, Mustern und Hilfestellungen eingerichtet. Sie ist hier abrufbar.

Foto: ©pixabay




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