19. Februar 2018

Werben mit falschen Sternen wird bestraft

Es kommt immer häufiger vor, dass sich Hotelbetriebe im Internet mit falschen Sternen schmücken und für Ihr Haus ohne gültige Zertifizierung mit Sternen werben. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) geht hartnäckig gegen diese Betriebe vor. Dazu hat er seine Kontrollen verschärft und diese zeigen auch Erfolg.

Seit Herbst 2016 verfügt der DEHOGA über eine automatisierte Auswertung aller Internetseiten deutscher Hotels. Seit dem konnten über 2000 Schwindler vom Branchenverband aufgedeckt werden, die dann dazu aufgefordert wurden die unzulässige Kennzeichnung zu entfernen. Knapp ein Viertel der Schummel-Hotels ließ sich daraufhin klassifizieren, ein anderes Viertel wurde der Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs übergeben, die in über 100 Fällen Gerichtsverfahren wegen irreführender Werbung einleitete. Dabei sind meist hohe Ordnungsgelder (bis zu 5000,- EUR) zu erwarten.

Häufig sind Hotelbetriebe betroffen, die auf ihren Internetseiten unrechtmäßige Werbung mit drei oder vier Sternen machen. Laut des Branchenverbands spielt dabei meist die Unkenntnis, dass eine eigenmächtige Vergabe von Hotelsternen unzulässig ist, eine Rolle.
Die Sterne werden vom DEHOGA nach einem umfassenden Kriterienkatalog vergeben. Die erlangte Klassifizierung hat dann eine Gültigkeit von drei Jahren und dient dazu Verbrauchern bei der Auswahl ihrer Unterkunft die bestmögliche Orientierung zu geben. Aktuell sind 8269 Hotelbetriebe in Deutschland mit Sternen ausgezeichnet (Stand: Januar 2018).

Verbraucher erkennen klassifizierte Hotels an dem braun-goldenen Schild der Deutschen Hotelklassifizierung mit der Aufschrift hotelstars.eu und den jeweiligen Sternen von eins bis fünf.

Weitere Informationen zum System der Deutschen Hotelklassifizierung und den Kriterien sind unter www.hotelstars.eu zu finden.




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